Vorschießen ist nur als geschlossene Mannschaft erlaubt. Schießt nur eine Mannschaft, muß sie diesen Kampf beim Gegner schießen. Der Gegner muß seine Zustimmung geben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Gausportleiter berechtigt, die betreffende Mannschaft auf einem neutralen Stand vorschießen zu lassen.
Wenn Schützen zu Gau- und Bezirksvergleichschießen eingeladen, als Helfer bei Meisterschaften eingeteilt oder Gauvorstands- oder Gauausschussmitglieder für den Gau tätig sind, ist für diese ein Einzelvorschießen nach Abstimmung mit dem Gausportleiter erlaubt.
Ergebnisse, die bei Meisterschaften und Vergleichschießen (höherrangig) am gleichen Tag erzielt werden, können nach vorheriger Abstimmung mit dem Gausportleiter und vorheriger Verständigung des Gegners als Rundenwettkampfergebnis übernommen werden.
Schützen, die gemäß o.g. Punkten einzeln vorschießen, werden automatisch in die Wertung genommen, es sei denn, sie melden vor dem ersten Wettkampfschuss an, dass sie nur als Ersatzschütze antreten. Dies wird auf dem Rundenwettkampfzettel entsprechend vermerkt. Eine nachträgliche Übernahme in die Wertung ist dann nicht mehr erlaubt.